Wärmepumpe
Da zieht man frisch in sein neues Eigenheim und freut sich über seine LED-Beleuchtung. Nach einem Jahr erschrickt man über eine eindeutig zu hohe Stromabrechnung?!? Schock pur! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass alles den Vorschriften entspricht, da ja bei Neubauten sowieso Abnahmen stattfinden. Jetzt wurde mir gesagt, dass der grösste Stromverbrauch auf den in der Wärmepumpe befindlichen Elektroheizeinsatz zurückzuführen ist. Dem Architekten habe ich das mitgeteilt und tatsächlich, auch er ist der Meinung, dass alles den aktuellen Vorschriften entspricht. Der eigens beauftragte Heizungsingenieur ist da jedoch ganz anderer Meinung! Was läuft hier falsch! Auch hat mir der Kanton Baselland mitgeteilt, dass es keine Kontrollen für Wärmepumpenanlagen gibt?!?!
Wärmepumpensystemmodul – Eine reine Gängelei!
Das Wärmepumpensystemmodul (WPSM) behindert die Innovationsfähigkeit der Heizungsbranche und verletzt die Handels- und Gewerbefreiheit. Wichtige Voraussetzungen für eine maximale Energieeffizienz werden damit zunichte gemacht.
Das WPSM ist ein standardisiertes Verfahren der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS). Was nicht den Normen dieser Interessengemeinschaft entspricht, wird in 22 Kantonen nicht gefördert – auch wenn es nachweislich effizienter ist als die Standardlösung gemäss WPSM. Die FWS will mit Aktivitäten, vorgeschriebenen Produktepaletten und Dienstleistungen das Potential der Wärmepumpentechnik voll und ganz ausschöpfen. Um das zu erreichen, wird die Heizungsbranche mit dem WPSM am Gängelband geführt.
Nach Ansicht des Vereins Energie Ertrag Schweiz lässt sich das WPSM aus folgenden Gründen nicht mit dem heutigen Rechtssystem vereinbaren.
1. Zweckentfremdung von Fördergeldern zur Finanzierung einer Interessensgemeinschaft
In 22 Kantonen werden Fördergelder für Wärmepumpenheizungen nur ausbezahlt, wenn sie dem Schnittmuster des WPSM entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann die Anlage zwar von der FWS zertifiziert werden. Die Kosten für das Zertifikat übersteigen aber bei weitem die Höhe der Fördergelder (siehe Anhang 1: Gebührenverordnung). Statt die Fördergelder an Hauseigentümer auszubezahlen, werden sie für teure Zertifikate der FWS zweckentfremdet. Die Zertifikate für das WPSM werden immer mehr zu Geldmaschine, mit der die FWS ihre Machtposition zementiert.
2. Verletzung des Rechtsgleichheitsgebotes
Grundsätzlich muss eine Wärmepumpenheizung dem Energiegesetz genügen. Oberstes Gebot ist dabei die Einhaltung des Effizienzwertes von 2,6 (Jahresarbeitszahl). Trotzdem erhalten Anlagen, die diesen Wert erreichen, aber nicht dem WPSM entsprechen, keine Fördergelder. Diese Praxis verstösst klar gegen das Gebot der Rechtsgleichheit!
3. Beeinflussung des Systemdenkens mit Fachschulungen
Mit dem WPSM stellt sich die FWS über die Grundregeln der guten Baukunst. Innovative Heizungsfachbetriebe, die Leuchtturmprojekte der Energieeffizienz bauen, werden benachteiligt. Die Fachwelt ist gezwungen, an Schulungen und Weiterbildungen der FWS teilzunehmen, um bei der Anlagezertifizierung nicht durchzufallen.
Die FWS setzt auf zusätzliche Verschärfungen, die per Gesetz gar nicht vorgesehen sind. So darf beispielsweise kein Elektroheizeinsatz als Notheizung angeschlossen werden. Und die FWS verlangt, dass Wärmepumpenheizungen nach einem Jahr und künftig zusätzlich nach 3 Jahren kontrolliert werden. Damit werden die Systeme zusätzlich verteuert. Interessant ist, dass im Energiegesetz keine Kontrollmechanismen vorgesehen sind!
4. Behinderung des freien Wettbewerbs
Die Schweiz gehört zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Ländern der Welt. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Wettbewerbsfreiheit. Es darf keine Rolle spielen, mit welchem System und welchen Komponenten der im Energiegesetz festgelegte minimale Effizienzwert von 2,6 erreicht wird. Das WPSM führt aber die Heizungsbranche am Gängelband und nimmt massiven Einfluss auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Es fordert standardisierte Abläufe und Prozesse und erlässt technische Vorgaben an Lieferanten und Installateure. Systemkomponenten werden zu Lieferpaketen geschnürt, die dem WPSM zur Anlagenzertifizierung dienen. Damit wird der freie Wettbewerb behindert!
5. Untergrabung der unternehmerischen Souveränität bzw. der Handels- u. Gewerbefreiheit
Jede Abweichung vom vorgeschriebenen System ist mit erheblichen Zusatzkosten für die Zertifizierung verbunden. Das WPSM nimmt auch starken Einfluss auf die Souveränität einer Unternehmung. Es wird die Offenlegung von firmeneigenem geistigen Eigentum verlangt.
6. Behinderung der Innovationsfähigkeit
Durch die Vorschrift, Fördergelder nur an Anlagen zu bezahlen, die dem WPSM entsprechen, werden innovative Lösungen zum vornherein abgewürgt. Innovative Lösungen für die Gebäudetechnik sind aber unbedingt nötig, um die Energiewende zu schaffen!
Mittlerweile bezeichnen selbst Experten hinter vorgehaltener Hand das WPSM als eine reine Gängelei. Handwerksbetriebe fühlen sich bevormundet und stark in ihrer Innovation eingeschränkt (siehe Praxisbeispiel Anhang 1).
Die FWS reguliert, indem sie gewichtet, was richtig oder falsch ist. Die FWS führt Kontrollen, durch wobei sie nach ihren Regulierungsmassnahmen urteilt und verurteilt. Sie lässt Systeme nach den Grundregeln der guten Baukunst nicht zu, was einer Zäsur gleichkommt. Dabei geht es im eigentlichen Sinne um die Durchsetzung ihres Systemgedankens.
Der Katalog der Zuständigkeiten ist so umfassend, dass ein demokratischer Prozess durch Gewaltentrennung nicht mehr möglich ist. Dafür gibt es nur einen Ausdruck! Planwirtschaft! Und dagegen müssen wir uns stellen!